Französische Bulldoggen del la Rose Croix
Französische Bulldoggenzucht de la Rose Croix

Seit 25. Februar 2008 bin ich Mitglied im VDHZ (RVD e.V./UCI e.V.) und werde dort auch französische Bulldoggen züchten, beim DKFB habe ich ordentlich gekündigt.

Daher ist der neuerliche Ausschluss auch absolut überflüssig.

Der Ausschluss meiner Person aus dem DKFB wurde vom Amtsgericht Heilbronn durch Urteilsverkündung am 29.04.2008 für nichtig erklärt!

Aktenzeichen: 15 C 403 / 08

Auszüge aus dem Urteil und der Urteilsbegründung:

das Amtsgericht Heilbronn hat für Recht erkannt:

“Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten (DKFB), vom 21.12.2007, durch welchen die Klägerin (l. Mega Graner) aus dem beklagten Verein ausgeschlossen wurde, nichtig ist.”

“Der Ausschluss der Klägerin aus dem beklagten Verein vom 21.12.2007 ist rechtsunwirksam. Die Frage der formellen Rechtswirksamkeit kann dahingestellt bleiben, da der Beschluss mangels Ausschlussgrund materiell unwirksam ist. Denn der Beklagte hat zum Ausschlussgrund nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, sondern lediglich die gemäß Satzung vorgegebenen Ausschlussgründe wiederholt und pauschal behauptet, die Klägerin habe den Vorstand massiv angegriffen. Hieraus ergibt sich jedoch nicht einmal ansatzweise, weswegen die Klägerin konkret ausgeschlossen wurde. Zur weiteren Begründung hat der Beklagte auf eine Reihe von Beiträgen im Forum der Internetseite des Beklagten Bezug genommen. Diese Bezugnahme genügt jedoch nicht. Zwar ist eine Bezugnahme auf Anlagen generell zur Ergänzung des Vortrages möglich, allerdings muß der Schriftsatz aus sich heraus verständlich sein. Dem Gericht kann nicht zugemutet werden, sich das “Passende” aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (Zöller-Greger, ZPO, § 130 Rn. 2 m. w. N.). Auch auf die Aufforderung des Gerichts mit Terminsverfügung vom 26.03.2008 (Bl. 101 d. A. ) zur Mitteilung des Ausschlussgrundes erfolgte von Seiten des Beklagten kein näherer Vortrag. Mangels Ausschlussgrund ist der Beschluss daher nichtig; dem entsprechenden Feststellungsantrag war stattzugeben.”

 

 

Vom 21.12.2007 bis Ende April stand dieser falsch erlassene Ausschluss auf der Startseite der Homepage des DKFB.

 

 

 

Lucia Mega Graner